Aktuell können Sie die medizinische Trainingstherapie nur nutzen, wenn Sie Geimpft, Genesen oder Getestet sind.
Diese Vorgaben gehen auf die aktuelle 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zurück. Diese finden Sie hier.
Wir verzichten ganz bewusst auf eine 2G-Regelung, damit wir möglichst vielen Menschen den Zugang zu Bewegung ermöglichen können.